(1)
Der Verein mit Sitz in Bernburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2)
Er ist selbstlos tätig und ... [mehr]
(1)
Ordentliches Mitglied kann jede (natürliche) Person werden. Über den Aufnahmeantrag entscheidet das Präsidium nach freiem Ermessen (bei bestehenden Abteilungen deren Leitung). Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag ... [mehr]
(1)
Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Ableben (bei juristischen Personen mit deren Erlöschen), Austritt oder Ausschluss.
(2)
Der Austritt erfolgt aufgrund einer schriftlichen Erklärung unter Einhaltung der ... [mehr]
(1)
Alle Mitglieder des Vereins, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, besitzen in Mitgliederversammlungen als Delegierte uneingeschränktes Stimmrecht. Alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind wählbar zu einem ... [mehr]
(1)
Von den Mitgliedern werden monatliche Geldbeträge und eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben.
(2)
Die Höhe der Beiträge sowie deren Fälligkeit regelt die von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit ... [mehr]
(1)
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins.
(2)
Ordentliche Mitgliederversammlungen finden einmal jährlich, möglichst im zweiten Quartal, auf der Basis einer Delegiertenversammlung ... [mehr]
(1)
Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für::
Entgegennahme der Berichte des Präsidiums
Entgegennahme des Kassenprüfungsberichtes
Entlastung und Wahl des Präsidiums außer des ... [mehr]
(1)
Die Einberufung von Mitgliederversammlungen erfolgt durch das Präsidium. Der Termin ist der Abteilungsleitung mindestens vier Wochen vorher durch die Einladung nebst Tagesordnung per Mail oder schriftlich bekannt zu geben. Diese hat ... [mehr]
(1)
Die Leitung jeder Mitgliederversammlung obliegt einer Versammlungsleiterin bzw. einem Versammlungsleiter, das Protokolieren einer Protokollführerin bzw. einem Protokollführer. Beide sind auf Vorschlag des Präsidiums nach der ... [mehr]
(1)
Der Vorstand besteht aus dem Präsidium und den Abteilungsleiterinnen bzw. -leitern.
(2)
Das Präsidium setzt sich zusammen aus:
der Präsidentin bzw. dem Präsidenten,
der ersten Stellvertreterin bzw. dem ... [mehr]
(1)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von zwei Mitgliedern des Präsidiums im Sinne des § 26 des BGBs gemeinsam vertreten. Vertretungsberechtigt sind dabei
Präsidentin bzw. Präsident,
erste ... [mehr]
(1)
Für jede Sportart oder Sportinteressengruppe kann auf Präsidiumsbeschluss eine Abteilung gebildet werden.
(2)
Jede Abteilung hat eine Abteilungsleiterin bzw. einen Abteilungsleiter.
(3)
Die ordentlichen Mitglieder ... [mehr]
(1)
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von 4 Jahren zwei Personen zur Kassenprüfung.
(2)
Diese dürfen nicht Mitglied des Vorstands sein. Wiederwahl ist zulässig.
(3)
Diese Personen haben die ... [mehr]
(1)
Zur Umsetzung der Satzung kann der Vorstand eine Geschäfts-, Finanz-, Rechts- und Benutzungsordnung für die Sportstätten sowie weitere Ordnungen erlassen.
(2)
Über die Ordnungen beschließt der Vorstand mit ... [mehr]
(1)
(1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über ... [mehr]
(1)
Der Verein haftet seinen Mitgliedern gegenüber nicht für Unfälle, Verluste, Beschädigungen oder Diebstähle bei der Durchführung von sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen.
(2)
Ausgeschlossen bleibt ... [mehr]
Für sämtliche Verbindlichkeiten haftet ausschließlich das Vereinsvermögen, welches aus dem Kassen- und Bankbestand, dem Vermögen der Abteilungen und sämtlichem vereinseigenen Inventar besteht.
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(1)
Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit in der zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
(2)
Die Tagesordnung muss die Beschlussfassung über die ... [mehr]
Die Satzung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins am 30.06.2021 beschlossen worden und tritt am Tag der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
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Am Freitag, den 9.7.2021 fand ein Trainingsspiel der zukünftigen B-Junioren Mannschaft der Saison 2021/2022 gegen die eigene Alte Herren Mannschaft statt. Gespielt wurde auf Kunstrasen, da die Krempelwiese durch den Regen in den ... [mehr]
Der Sportverein TV Askania Bernburg e.V. besteht seit über 125 Jahren. Er wurde im Jahre 1879 als Turnverein "Askania Bernburg" gegründet. Nach Einschränkungen der Vereinsaktivitäten im 1. Weltkrieg wurde in den ... [mehr]
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