§ 7 – Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Alle Mitglieder des Vereins, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, besitzen in Mitgliederversammlungen als Delegierte uneingeschränktes Stimmrecht. Alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind wählbar zu einem Amt.
(2) Jedes Mitglied hat das Recht, im Rahmen des Vereinszwecks, die Einrichtungen des Vereins zu nutzen und an gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen.
(3) Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich satzungsgemäß zu verhalten, die Vereinsordnungen zu befolgen sowie rücksichtsvoll und kameradschaftlich miteinander umzugehen.
(4) Jedes Mitglied hat die Pflicht, im Interesse des Vereins zu handeln sowie im Rahmen seiner Möglichkeiten das Vereinsleben zu fördern.
(5)   Die Mitglieder sind verpflichtet, Aufnahmegebühren und Beiträgen zu entrichten.

 

18.07.2021

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