§ 10 – Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins.
(2) Ordentliche Mitgliederversammlungen finden einmal jährlich, möglichst im zweiten Quartal, auf der Basis einer Delegiertenversammlung statt.
(3) Jede Abteilung kann dazu unabhängig von ihrer Größe drei Delegierte mit je einer Stimme und je 50 Mitglieder einen weiteren Vertreter mit einer Stimme entsenden. Die Delegierten erhalten ihr Mandat von der Abteilung und müssen mindesten 16 Jahre alt sein. Die Präsidiums- und Ehrenmitglieder sind mit Stimmrecht zur Teilnahme berechtigt, auch wenn sie nicht zu Vertretern gewählt worden sind. Bei Verhinderung kann das Stimmrecht einem anderen Abteilungsmitglied übertragen werden.

 

18.07.2021

Zurück