§ 20 – Haftung

(1) Der Verein haftet seinen Mitgliedern gegenüber nicht für Unfälle, Verluste, Beschädigungen oder Diebstähle bei der Durchführung von sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen.
(2) Ausgeschlossen bleibt auch die Haftung auf Fahrten und Wegen zu oder von sportlichen Veranstaltungen sowie vereinseigenen oder überlassenen Räumen.
(3) Es gelten die Versicherung des Landessportbundes sowie weitere abgeschlossenen Versicherungen.

 

18.07.2021

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