§ 5 – Erwerb der Mitgliedschaft
(1) |
Ordentliches Mitglied kann jede (natürliche) Person werden. Über den Aufnahmeantrag entscheidet das Präsidium nach freiem Ermessen (bei bestehenden Abteilungen deren Leitung). Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. |
(2) | Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung durch den Vorstand ist nicht anfechtbar. |
(3) | Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die dem Verein angehören will, ohne sich in ihm sportlich zu betätigen. Für die Aufnahme gelten die Regeln über die Aufnahme ordentlicher Mitglieder entsprechend. |
(4) | Personen, die sich besonders um die Förderung des Sports innerhalb des Sportvereins verdient gemacht haben, können auf Antrag des Präsidiums zu Ehrenmitgliedern ernannt werden, ebenso natürliche Personen, die keine Vereinsmitglieder sind. Sie haben die geleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder, sind jedoch von der Beitragsleistung befreit. Ihre Ernennung erfolgt auf Lebenszeit und mit Zustimmung der Zweidrittelmehrheit der Delegierten in der Mitgliederversammlung. |