§ 12 – Einberufung der Mitgliederversammlung
(1) | Die Einberufung von Mitgliederversammlungen erfolgt durch das Präsidium. Der Termin ist der Abteilungsleitung mindestens vier Wochen vorher durch die Einladung nebst Tagesordnung per Mail oder schriftlich bekannt zu geben. Diese hat beide Informationen den Delegierten ihrer Abteilung weiterzureichen. Die Abteilungsleitung hält die Post- und E- Mail-Anschriften dem Verein gegenüber aktuell und teilt eventuelle Änderungen mit. |
(2) | Darüber hinaus muss die Mitgliederversammlung durch die Tagespresse „Mitteldeutsche Zeitung Bernburg“ mindestens 4 Wochen vorher bekannt gegeben werden. |
(3) | Die Tagesordnung setzt das Präsidium fest. Diese kann bis spätestens zwei Woche vor der Versammlung auf schriftlichen Antrag eines Mitgliedes in der Geschäftsstelle ergänzt werden. |
(4) | Die außerordentliche Mitgliederversammlung wird vom Präsidium einberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der Gründe beim Präsidium beantragen. Sie findet auf der Basis einer Delegiertenversammlung statt. Soweit die Umstände es zulassen, ist eine Ladungsfrist von zwei Wochen einzuhalten und die Tagesordnung mit der Einladung bekannt zu geben. |