§ 9 – Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung), das Präsidium, der Vorstand und die Abteilungen.
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung), das Präsidium, der Vorstand und die Abteilungen.