§ 11 – Zuständigkeit der ordentlichen Mitgliederversammlung

(1)

Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für::

  • Entgegennahme der Berichte des Präsidiums
  • Entgegennahme des Kassenprüfungsberichtes
  • Entlastung und Wahl des Präsidiums außer des Geschäftsführers
  • Umlagen und deren Fälligkeit
  • Genehmigung des Haushaltsplanes
  • Beschlussfassung zur Beitragsordnung
  • Beschluss zu Satzungsänderungen/Satzungsneufassung
  • Ernennung von Ehrenmitgliedern sowie der Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen
  • Wahl der Personen für die Kassenprüfung
  • Beschlussfassung über Anträge
  • Auflösung des Vereins
(2) Anträge zur Mitgliedsversammlung sind dem Präsidium spätestens 14 Tage vorher schriftlich in der Geschäftsstelle zu hinterlegen. Anträge auf Satzungsänderungen müssen unter Benennung der abzuändernden Vorschrift wörtlich mitgeteilt werden.
(3) Über die Zulässigkeit der Beratung und möglichen Beschlussfassung von Dringlichkeitsanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung vor dem Beschluss über die Tagesordnung.

 

18.07.2021

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