Land Sachsen-Anhalt beschließt: Kinder- und Jugendsport in Kleingruppen möglich
Der TVA plant die Wiederaufnahme des Nachwuchstrainings im Dezember
Die am 27. November im Rahmen der Landespressekonferenz von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne erläuterte neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt beinhaltet im Paragrafen 8a für den Sport und das Sporttreiben eine wesentliche Änderung. So wird das Training von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Sportvereinen in Kleingruppen bis maximal fünf Personen einschließlich Trainer*in, Übungsleiter*in oder Betreuer*in ab 1. Dezember bis vorerst 20. Dezember wieder möglich sein.
Im Zuge dessen berät der Verein diese Woche mit seinen verantwortlichen Übungsleitern im Nachwuchs, inwieweit das Training für seine Mitglieder und Mitgliederinnen bis 18 Jahre im Dezember stattfinden kann.
Die Nachwuchsmannschaften werden über die Trainer in dieser Woche informiert.
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27-11-2020-Dritte Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-Eindämmungsverordnung.pdf |
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Sportregelung vom 01 bis 20 Dez.pdf |
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