§ 2 – Zweck, Aufgaben und Grundsätze
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Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Sports in allen Bereichen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
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(2) | Für jede im Verein betriebene Sportart wird eine Abteilung mit eigener Haushaltsplanung gegründet. Sie ist in juristischer Form extern unselbständig und hat ihren Finanzplan jährlich gegenüber dem Präsidium zu verantworten. |
(3) | Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Er tritt für die Erhaltung, Wiederherstellung und den Schutz der natürlichen Umwelt sowie ihre Nutzung für das Sporttreiben ein. |
(4) | Der Verein verurteilt jegliche Form von krimineller Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. |